Rat der Richter und Staatsanwälte
Der Rat der Richter und Staatsanwälte (türkisch Hâkimler ve Savcılar Kurulu, HSK), bis 2017 Hoher Rat der Richter und Staatsanwälte (türkisch Hâkimler ve Savcılar Yüksek Kurulu, HSYK), ist innerhalb der türkischen Gerichtsbarkeit zuständig für die disziplinarrechtliche Kontrolle der Gerichte sowie für Personalfragen. Wichtigste Aufgabe ist dabei die Wahl der Mitglieder des Staatsrats (drei Viertel der Mitglieder) und des Kassationshofs.
Gründung | 1981 |
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Hauptsitz | Ankara |
Behördenleitung | Abdülhamit Gül |
Website | www.hsk.gov.tr |
Das Gremium wurde am 13. Mai 1981 mit dem Gesetz Nr. 2461 über den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte gegründet. Größere Änderungen erfolgten im Zuge der Verfassungsreferenden von 2010 (Gesetz-Nr. 6087) und 2017.
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