Honorarverteilungsvertrag
Ein Honorarverteilungsvertrag (HVV, bis 2004 und ab 2012 Honorarverteilungsmaßstab, HVM) regelte in Deutschland von 2004 bis 2011 die Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütung durch die Kassenärztlichen (KV) oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) an ihre Ärzte oder Zahnärzte. Rechtsgrundlage für Honorarverteilungsverträge war § 85 SGB V Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Bis Mitte 2004 erfolgte die Festsetzung der Honorarverteilungsmaßstäbe durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Satzungsrecht. Seitdem wurde die Honorarverteilung zwischen Krankenkassenverbänden und jeder einzelnen Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Einvernehmen vereinbart. Man sprach damals von einem Honorarverteilungsvertrag (HVV).