Hundegesetze
Als Hundegesetz werden die in manchen deutschen Ländern, in einigen österreichischen Ländern, in den meisten Schweizer Kantonen sowie in Liechtenstein bestehenden Parlamentsgesetze über das Halten von Hunden bezeichnet.
Sie erlegen dem Hundehalter Pflichten auf, die Gefahren für Mensch und Tier insbesondere durch gefährliche Hunde ausschließen sollen. Entsprechende Regelungen werden in Deutschland auch auf untergesetzlicher Ebene, meist in Form von Gefahrenabwehrverordnungen, getroffen. In Deutschland besteht überdies auf bundesrechtlicher Ebene mit dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz ein Parlamentsgesetz, das die Einführung von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden in das Inland verbietet.