Kampfhund

Als Kampfhunde im eigentlichen Sinne werden Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen, insbesondere zu Hundekämpfen, aber auch zu Kämpfen z. B. gegen Bullen gezüchtet, ausgebildet und eingesetzt wurden. Der Begriff bezeichnete ursprünglich keine bestimmte Hunderasse, sondern ein bestimmtes Einsatzgebiet. Später wurden speziell für den Tierkampf einige klar voneinander abgetrennte Hunderassen gezüchtet, bei deren Nachfolgern heutzutage jedoch in den offiziellen Zuchtlinien die besondere Tierkampfeignung nicht mehr zu den Zuchtzielen zählt. Hundekämpfe sind aktuell in vielen Ländern verboten, finden aber mancherorts im kriminellen Umfeld dennoch statt.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff Kampfhund vor allem im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden auf Menschen oder andere Hunde verwendet. Der Begriff Kampfhund steht hier im Zusammenhang mit der Einführung von Rasselisten und wird teilweise für eine spezielle Kategorie gefährlicher Hunde verwendet. Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen wurden (und werden noch) als Kampfhunde bezeichnet.

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