Hundt und Alten-Grottkau
Hundt und Alten-Grottkau (auch Hund und Altengrotkau) ist der Name eines 1316 zuerst erwähnten schlesischen und oberlausitzschen Adelsgeschlechts, das umfänglich in Schlesien und im Kurfürstentum Sachsen begütert war.
Wappen derer von Hundt, Siebmachers Wappenbuch 1605, Tafel 50
Wappen der Freiherren von Hundt und Alten-Grottkau
Die Familie ist nicht zu verwechseln mit anderen gleichnamigen, aber nicht verwandten Adelsgeschlechtern, die den Namen „Hundt“ oder „Hund“ führten, darunter die oberpfälzischen Hundt, die fränkischen Hund von Wenkheim und die oberbayerischen Hundt zu Lautterbach.
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