Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammern, Handelskammern, Gewerbekammern, Handels- und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, kaufmännische Ältestenkollegien; englisch Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von den Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. In den meisten Ländern haben die Handelskammern alljährlich einen Bericht über den Gang von Handel und Industrie zu erstatten. Nicht zu verwechseln sind die Handelskammern mit den Kammern für Handelssachen, welche in Deutschland Abteilungen des Gerichts bilden (vgl. Handelsgerichte).
In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. Dort gibt es 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. In einigen Ländern (Sachsen, Bayern, Württemberg) sind die Handelskammern im Interesse der kleinen Gewerbetreibenden mit Gewerbekammern verbunden. In Bayern, wo 1868 für jeden Regierungsbezirk eine Handelskammer in Verbindung mit Abteilungen für die Gewerbe eingerichtet wurde, bilden die Bezirksgremien Unterabteilungen der Handelskammern, welche Teile des Bezirks der letztern umfassen und in denselben Sitz und Stimme haben. Ganz Deutschland zählt unter verschiedenen Benennungen über 200 Handelskammern mit sehr verschiedener Verfassung und Verwaltung.
In Österreich, wo die Handelskammern ausgedehntere Rechte und Pflichten als in Deutschland haben, werden sie Wirtschaftskammern genannt und bestehen in der Regel aus einer Handels- und einer Gewerbesektion.
In der Schweiz gibt es 19 als Verein organisierte kantonale Handelskammern.
Auch in Liechtenstein gibt es Industrie- und Handelskammern.