III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der III. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen. Er ist hauptsächlich für die Bereiche Staatshaftungsrecht, Notarhaftung, Stiftungsrecht, Auftragsrecht und Geschäftsführung ohne Auftrag zuständig.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.