Luftstreitkräfte (Deutsches Kaiserreich)
Die Luftstreitkräfte des Deutsche Kaiserreichs während des Ersten Weltkrieges bestanden aus Verbänden des Kontingentsheeres; Seeflieger und Marineluftschiffe unterstanden dagegen der Kaiserlichen Marine.
Luftstreitkräfte | |
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Hoheitszeichen 1914–1916 | |
Aktiv | 1913 bis 1918 |
Staat | Deutsches Reich |
Streitkräfte | Deutsches Heer |
Teilstreitkraft | Luftstreitkräfte |
Typ | Teilstreitkraft |
Kriege | Erster Weltkrieg |
Insignien | |
Hoheitszeichen 1918 | |
Die Luftstreitkräfte bestanden bis 1918 aus:
- der Fliegertruppe
- der Luftschiffertruppe
- dem Wetterdienst
- der Flugabwehrartillerie
- dem militärischen Luftschutz
Zu ihnen zählten die entsprechenden Einheiten des Heeres unter dem Inspekteur der Flieger (IdFlieg) und der Luftschiffer (IdLuft), später zusammengefasst unter dem Kommandierenden General der Luftstreitkräfte (Kogenluft). Die Einheiten der Marine unterstanden dagegen dem Reichsmarineamt.
Im Ersten Weltkrieg kämpften ihre Flieger und Luftschiffer an allen Fronten (West-, Ostfront, Balkan, Italien, Dardanellen, Palästina/Sinai, Kaukasus, Mesopotamien), in den Kolonien (Ostafrika, Südwestafrika, Tsingtau) und, gestützt auf Kriegsschiffe, auf hoher See.
Sie führten Luftkrieg (Krieg in der Luft, Krieg aus der Luft); die Aufklärung von Bodenzielen aus der Luft („Luftaufklärung“) beeinflusste die Kriegsführung stark.
Mit der militärischen Niederlage Ende 1918 und der Auflösung des deutschen Kaiserreichs wurden alle Flieger- und Luftschiffertruppen in Heer und Marine demobilisiert. Bis 1919 dienten einzelne Flieger und Einheiten noch in den Freikorps sowie im Baltikum und im Grenzschutz. Entsprechend den Bestimmungen des Versailler Vertrags (unter Protest von den Deutschen am 28. Juni 1919 unterzeichnet) kam die Militärluftfahrt in Deutschland ab 1919 zum Erliegen. Das verbliebene Material wurde an die Alliierten abgeliefert, verkauft oder verschrottet.