Illegaler Nationalsozialist

Die Bezeichnung illegaler Nationalsozialist bezieht sich auf Personen in Österreich, die zwischen 1933 und 1938, in der Zeit der Ersten Republik, Aktivitäten für die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ausführten oder ihr beitraten, obwohl die Partei durch ein Dekret des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß am 19. Juni 1933 verboten worden war. Dieses Verbot blieb bis zum Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich am 12. März 1938 in Kraft. Diejenigen, die sich in dieser Zeit dennoch für die NSDAP engagierten oder ihr über Untergrundzellen beitraten, galten als „Illegale“.

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