Immaturenprüfung
Die Immaturenprüfung ist die (nicht-amtliche) Bezeichnung einer in Niedersachsen möglichen Prüfung für Studieninteressente ohne Hochschulzugangsberechtigung, die zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife geführt hat. Es ist ursprünglich eine Hochschuleingangsprüfung zur Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule (PH) gewesen, die Berechtigung ist später auf andere Studienfächer erweitert worden. Neben dieser besonderen Art gab es zeitweise auch noch die Begabtenprüfung wie sie in anderen Ländern der Bundesrepublik und Berlin üblich war. Die niedersächsische Immaturenprüfung hatte großen Zulauf, sie hat die Zahl der Studierenden ohne Reifeprüfung (bzw. heute Abiturprüfung) erheblich gesteigert (in manchen Jahren um mehr als verdoppelt). In ihrer früheren Form gibt es sie spätestens seit 2009 nicht mehr, obgleich sich die inoffizielle Bezeichnung weitgehend erhalten hat; Niedersachsen hat wie die übrigen Länder auf Grund einer Kultusministerkonferenz (KMK) eine Prüfungsordnung für Berufsqualifizierte erlassen. Die neue Form knüpft weniger an die Tradition der früheren preußischen Begabtenprüfung an, die der erste Kultusminister des Landes Niedersachsen Adolf Grimme aus seiner Zeit als preußischer Minister kannte, als vielmehr an die ebenfalls während dieser Zeit von Preußen aus geförderte Sonderreifeprüfung (über Fachschulen zum Hochschulstudium).