In-House-Vergabe

Eine In-House-Vergabe (bzw. Inhouse-Vergabe, In-House-Geschäft etc.) ist im Vergaberecht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages ohne öffentliche Ausschreibung an einen dem Staat zugehörigen Auftragnehmer. Sie erfolgt durch einen öffentlichen Auftraggeber an einen Lieferanten, der entweder dem Auftraggeber selbst angehört (z. B. als rechtlich unselbstständige Dienststelle), oder der zwar rechtlich selbständig ist, aber von dem öffentlichen Auftraggeber beherrscht wird und im Wesentlichen nur für ihn arbeitet. Im letzteren, praktisch bedeutsameren Fall spricht man auch von einer Quasi-In-House-Vergabe.

Zu den In-House-Vergaben gehören beispielsweise die Vergabe von Aufträgen oder Konzessionen einer kommunalen Gebietskörperschaft an eine rein kommunal beherrschte organisationsprivatisierte Gesellschaft, ein Kommunalunternehmen oder einen rein kommunalen Zweckverband. Das Institut der In-House-Vergabe ist vor allem von praktischer Bedeutung, weil es erlaubt, dass sich öffentliche Auftraggeber zur gemeinsamen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch eine von ihnen getragene Gesellschaft zusammenschließen, und dieser Gesellschaft ohne eine Ausschreibung Aufträge erteilen können.

Die Bezeichnung in-house im Haus rührt daher, dass solche Aufträge innerhalb der Rechtssphäre des Staates vergeben werden und daher nicht den wirtschaftlichen Wettbewerb unter Privaten berühren.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.