Independent Power Producer
Als Independent Power Producer (deutsch Unabhängiger Stromerzeuger), kurz IPP, werden international in der Elektrizitätswirtschaft solche Betreiber von Kraftwerken und anderen Anlagen zur Stromerzeugung bezeichnet, die im Gegensatz zu „klassischen“ Stromversorgungsunternehmen (englisch public utility) nicht über ein eigenes Stromnetz verfügen, um die produzierte elektrische Energie („Strom“) zu übertragen und an Endverbraucher zu verteilen.
Die IPPs speisen ihren Strom in das Netz eines Netzbetreibers ein und erhalten entweder von diesem dafür eine vertraglich oder in manchen Ländern auch gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, oder sie verkaufen ihren Strom im Rahmen eines Power Purchase Agreements direkt an einen anderen Abnehmer (Händler oder Verbraucher). Im zweiten Fall erhält der Netzbetreiber vom IPP ein Netznutzungsentgelt für die Durchleitung des Stroms.
Anders als bei „klassischen“, häufig ganz oder teilweise öffentlichen Stromversorgern mit öffentlichen Versorgungsauftrag (Grundversorger), handelt es sich bei IPPs durchweg um private Unternehmen. Seit ab den 1990er-Jahren in vielen Staaten die Energiemärkte liberalisiert wurden und die Energieerzeugungsunternehmen gezwungen wurden, ihre Netze für Fremdeinspeisung zu öffnen, treten IPPs vermehrt auf. Da in vielen Ländern die klassischen Stromversorger inzwischen entlange der Wertschöpfungskette Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung entflochten wurden und die Stromerzeugung in rechtlich getrennte Unternehmen ausgegliedert wurden, verschwimmt zunehmend die Grenze zu den IPPs.