Indische Staatsangehörigkeit

Die indische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Indischen Union mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Indien ist ein multi-ethnischer Staat, die jeweilige Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe hat in Staatsangehörigkeitsfragen keine Bedeutung. Das aus der britischen Tradition übernommene Geburtsortsprinzip wurde seit 1993 zugunsten einer immer stärker werdenden Tendenz zum Abstammungsprinzip aufgegeben. Aufgrund einer besonders im ländlichen Raum und den Grenzregionen mit hoher Zuwanderung mangelhaften und allgemein korrupten Zivilverwaltung kann es für Einzelpersonen schwierig sein, ihre Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Die 2010 begonnene Erstellung eines Verzeichnisses aller Staatsbürger geht mit der Schaffung extrem weitgehender staatlicher Überwachungsmechanismen einher.

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