Individualbeschwerde
Die Individualbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, der es natürlichen Personen, Nichtregierungsorganisationen und Personengruppen ermöglicht, eine Verletzung ihrer Rechte durch eine Vertragspartei völkerrechtlicher Verträge geltend zu machen. In der Regel lässt sich dieser Weg nur beschreiten, nachdem der Rechtsweg auf nationaler Ebene ausgeschöpft wurde.
In den folgenden Menschenrechtsabkommen ist ein Individualbeschwerderecht vorgesehen:
- Erstes Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt)
- Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt)
- Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention)
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)
- Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (UN-Wanderarbeiterkonvention)
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
- Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Für die Entgegennahme von Individualbeschwerden nach den UN-Menschenrechtsabkommen sind die entsprechenden Vertragsorgane zuständig, Expertenausschüsse, welche die Umsetzung der Abkommen überwachen.
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