Industriemechaniker

Der Beruf des Industriemechanikers ist ein in Deutschland zum 1. August 1987 eingeführter, anerkannter Ausbildungsberuf. Die 3½-jährige betriebliche Ausbildung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen.

Der Monoberuf wird seit einer Neuordnung 2004 statt in Fachrichtungen nunmehr in Einsatzgebieten ausgebildet, beispielsweise im Einsatzgebiet Instandhaltung. Zwischen 1937 und 1987 bestanden die Ausbildungsberufe des Betriebs- und des Maschinenschlossers, die am 1. August 1987 unter anderem durch den Beruf des Industriemechanikers abgelöst wurden. Die Einsatzgebiete des Industriemechanikers reichen von Schlosser-Arbeiten über Arbeiten als Facharbeiter mit CNC-Maschinen oder Herstellung von Einzelstücken bis hin zum Einstellen von Maschinen in der Produktion.

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