Inhaberpapier
Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann. Im Gegensatz zu Orderpapieren und Rektapapieren enthalten die Inhaberpapiere nicht den Namen eines Begünstigten.
Inhaberpapiere sind die verkehrsfähigsten Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Einigung und Übergabe nach § 929 BGB übertragen werden können und die deshalb rechtlich mit den beweglichen Sachen gleichgestellt sind. Der jeweilige Inhaber ist berechtigt, das verbriefte Recht gegen Aushändigung des Inhaberpapiers geltend zu machen.
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