Insolvenzverschleppung

Als Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) wird die verspätete Stellung eines Insolvenz­antrages verstanden. Wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist, bestimmen einzelne Rechtsvorschriften. Die Insolvenzverschleppung ist international sehr unterschiedlich geregelt; in Deutschland ist sie strafbar.

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