Institut der Wirtschaftsprüfer

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf ist ein eingetragener Verein, der die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fördert und unterstützt, Aus- und Fortbildung anbietet sowie die Interessen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer vertritt. Die Mitgliedschaft für Wirtschaftsprüfer ist freiwillig.

Wirtschaftsprüfer müssen Gesetze und fachliche Regeln beachten (§ 4 Abs. 1 BS WP/vBP). Diese umfassen unter anderem die fachlichen Regeln mit Rechtsnormcharakter der WPK (Wirtschaftsprüferkammer) und nicht kodifizierte Berufsgrundsätze von Fachgremien wie dem IDW. Die freiwilligen Mitglieder des IDW sind gem. § 4 Abs. 9 der IDW-Satzung an die IDW-Verlautbarungen gebunden. Berufsträger, die nicht Mitglied beim IDW sind, sind nicht zur Einhaltung der IDW-Verlautbarungen verpflichtet. Die Verlautbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Eigenverantwortlichkeit des Prüfers. Fachliche Regeln zu beachten ist Berufspflicht. Der Prüfer muss sein Handeln in eigener Verantwortung bestimmen, sich selbst sein Urteil bilden und seine Entscheidungen selbst treffen (§ 43 Abs. 1 WPO, § 12 Abs. 1 BS WP/vBP).

Nach eigenen Angaben hat das IDW zum 31. Dezember 2023 12.934 ordentliche Mitglieder. Diese setzen sich aus 11.820 Wirtschaftsprüfern (ca. 79 % aller Wirtschaftsprüfer) und 1.114 WP-Gesellschaften sowie 11 Ehrenmitgliedern zusammen. Das IDW wird vom Vorstand geleitet, der aus sechs ehrenamtlichen und drei geschäftsführenden Mitgliedern besteht. Von 2002 bis 2023 war Klaus-Peter Naumann der Sprecher des Vorstands. Seit 2024 ist Melanie Sack die Sprecherin des Vorstands.

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