Institutioneller Flächenstaat

Als institutionellen Flächenstaat bezeichnet man einen mittelalterlichen bzw. (früh-)neuzeitlichen Staat, der über ein zusammenhängendes Territorium, sowie öffentliche Institutionen verfügt. Die politische Ordnung innerhalb eines institutionellen Flächenstaates definiert sich in erster Linie durch das zusammenhängende Territorium (vgl. auch Territorialstaat).

Entwickelt wurde der Begriff vom österreichischen Historiker Theodor Mayer und ist im Kontrast zum Personenverbandsstaat zu sehen.

Der Begriff setzte sich in den 1950er Jahren in der Forschung durch. Er ist dabei ein bewusster Anachronismus, da der darin enthaltene Begriff Staat erstmals in der italienischen Literatur des 15. Jahrhunderts nachweisbar ist. Aufgrund dieser Einschränkung hat sich die Unterscheidung zwischen den als Rechtsbewahrungsstaaten bezeichneten mittelalterlichen Herrschaftsverbänden (zu denen der institutionelle Flächenstaat zählt) und den (modernen) Gesetzgebungsstaaten herausgebildet.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.