Integrationsbeauftragter

Als Integrationsbeauftragter, auch Beauftragter für Migration und Integration (ehemals: Ausländerbeauftragter) wird ein Amt bezeichnet, dessen Inhaber innerhalb der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune für die Belange von Migranten und von Personen mit Migrationshintergrund zuständig ist, sowie sich für deren erfolgreiche Integration einsetzt.

Das Amt des Integrationsbeauftragten ist meist beim jeweiligen Sozialministerium oder der jeweiligen Entsprechung auf kommunaler Ebene (z. B. Dezernat für Soziales) angesiedelt, seltener auch beim Justizministerium oder direkt unter dem Leiter der Exekutive, z. B. beim Kanzleramt oder Bürgermeister. Der Integrationsbeauftragte hat zumeist keine exekutiven Befugnisse, sondern ist in Fragen der Integration und Migration Ansprechpartner für alle Ressorts. Daneben tritt er auch als Fürsprecher in Einzelfällen auf und ist regelmäßig Mitglied der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber.

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