Interessenjurisprudenz

Die Interessenjurisprudenz ist eine juristische Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sie wurde in den 1900er-Jahren aus dem Ansatz heraus entwickelt, dass Ziel des Rechts sein muss, Interessenkonflikte friedlich zu lösen. Im Fortschrittlichkeitssinne versucht die Interessenjurisprudenz sicherzustellen, dass rechtliche Modernisierungen einen Ausgleich der Interessenslagen erzielen. Dazu werden die Interessenbewertungen des Gesetzgebers zur Rechtsfortbildung herangezogen.

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