Irische Staatsbürgerschaft
Die irische Staatsbürgerschaft bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Republik Irland mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Hierbei hat das Geburtsortsprinzip (ius soli) traditionell ein größeres Gewicht als andernorts. Aufgrund der übernommenen administrativen Tradition ist nicht der Besitz eines irischen Reisepasses, sondern die Geburtsurkunde mit dem Geburtsort der Vorfahren das hauptsächliche Nachweisinstrument für den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.
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