Irreführende Werbung

Die Irreführende Werbung – oder genauer: irreführende geschäftliche Handlung – ist ein lauterkeitsrechtlicher Tatbestand, der von den § 5 und § 5a sowie den Nr. 1–24 des Anhangs zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst wird.

Die heutigen §§ 5 und 5a UWG gehen im Wesentlichen auf die Richtlinie 2005/29/EG (PDF) (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – UGP-RL) zurück. War früher nur irreführende Werbung erfasst, so erstreckt sich das Verbot heute auf sämtliche irreführenden geschäftlichen Handlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG). Auch ist der Verbraucherschutz nicht mehr bloßer Reflex des ursprünglich auf Mitbewerberschutz zielenden Gesetzes, sondern Leitmotiv der Neuregelung. Änderungen mit Blick auf den Verbraucherschutz wurden erneut im November 2020 vom zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgeschlagen.

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