Isfriedscher Teilungsvertrag

Der Isfriedsche Teilungsvertrag ist eine Urkunde aus dem Jahre 1194, in der sich Isfried, Bischof von Ratzeburg, und das Ratzeburger Domkapitel über die Aufteilung der Ratzeburger Stiftsgüter einigen. Der Vertrag gibt die erste genaue Nachricht über den Stand des hochmittelalterlichen Landesausbaus im Bistum Ratzeburg, dessen Gebiet im Wesentlichen den Kreis Herzogtum Lauenburg sowie Westmecklenburg umfasste. Die regionale Popularität der Urkunde ist auf die erstmalige urkundliche Erwähnung der darin angeführten Dörfer zurückzuführen. Die Urkunde befindet sich heute im Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS 1.5-2/1 Bistum Ratzeburg, Strelitzer Bestand, Nr. 10). Der Erhaltungszustand ist infolge Schimmelpilzbefalls schlecht. Eine Restaurierung ist nicht abzusehen. Die maßgebliche Veröffentlichung erfolgte in MUB I, 154 (Mecklenburgisches Urkundenbuch).

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