Jagdrecht (Schweiz)
In der Schweiz setzt sich das Jagdrecht zusammen einerseits aus den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel aus dem Jahr 1986 mit zugehöriger Verordnung von 1988 und andererseits aus den Jagdgesetzen der einzelnen Kantone mit zugehörigen Verordnungen und Verfügungen.
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