Jugendgerichtshof

Der Jugendgerichtshof wurde mit dem Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1929 in dem Gebäude der Justizanstalt Wien-Erdberg im 3. Wiener Gemeindebezirk Landstraße installiert. Bei diesem Gerichtshof war die gesamte Strafgerichtsbarkeit über Jugendliche auf Bezirksgerichts- und Landesgerichtsebene zusammen mit der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit angesiedelt.

Unter Justizminister Dieter Böhmdorfer wurde die Sinnhaftigkeit eines eigenen Jugendgerichtshofs in Frage gestellt. Letztlich ließ Böhmdorfer den Jugendgerichtshof im Jahr 2003 auflösen. Dessen Kompetenzen gingen dabei an die Wiener Bezirksgerichte sowie das Landesgericht für Strafsachen über.

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