Jugoslawische Staatsangehörigkeit
Die jugoslawische Staatsangehörigkeit war die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu jenem 1918 bis 1992 in verschiedenen Staatsformen bestehenden Jugoslawien, einem von Südslawen dominierten Vielvölkerstaat. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit folgte dem Abstammungsprinzip (lateinisch ius sanguis).
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