Juliusbanner

Die Juliusbanner sind kunstvolle Seidenbanner, die 1512 durch Papst Julius II. an die Kantone und andere Einheiten der Alten Eidgenossenschaft verliehen wurden, in Anerkennung der Unterstützung, die er von Schweizer Söldnern im Krieg der Liga von Cambrai (1508–1510) im «Grossen Pavier-Feldzug» erhielt.

Die Schweizer Einheiten konnten die französischen Streitkräfte am 14. Juni dazu zwingen, Pavia zu verlassen. Als Belohnung für diese Leistung gewährte Julius den Schweizern am 5. Juli den Titel Ecclesiasticae libertatis defensores und gab ihnen zwei grosse Spruchbänder, nebst einem gesegneten Schwert und Hut. Die Juliusbanner selbst wurden vom päpstlichen Legaten Matthäus Schiner übergeben. Dieses Geschenk war für die Empfänger von beträchtlichem Prestige. Das galt besonders für das gesegnete Schwert und den Hut, der zuvor nur Königen und Fürsten verliehen worden war, während die Schweizer noch als nicht ganz souverän, sondern als Untertanen des Heiligen Römischen Kaisers galten. Die Schweizer Chronisten der Zeit schilderten ausführlich die Gaben, und es wurde wahrscheinlich noch 1512 ein grosser Holzschnitt in Auftrag gegeben, der die päpstlichen Fahnen, das Schwert und den Hut zeigt, umgeben von sechzehn Fahnenträgern, welche die Juliusbanner der zwölf Bezirke tragen, plus diejenigen von Appenzell, Wallis, St. Gallen und Chur. Brantôme kommentierte später aus einem französischen Gesichtspunkt die «übermässige Schmeichelei und Eitelkeit», die den Schweizern hier zuteilwurde, angesichts ihrer vernichtenden Niederlage gegen die Franzosen nur drei Jahre später, bei der Schlacht von Marignano.

Die Banner waren gefertigt aus der teuren Damastseide und enthalten Wappenbesserungen und in der Gösch ein Zwickelbild, ein Bild das in Handarbeit von wertvollem Faden gemacht wird und eine religiöse Szene zeigt. Einige der Begünstigten erhielten zunächst das «Bannerrecht», das Recht, Truppen unter ihrem eigenen Banner zu erheben. Nach der Schweizer Reformation, als Teil der Rekatholisierungsbemühungen nach dem Zweiten Kappelerkrieg wurde dieses Recht für die Freien Ämter aufgehoben, und das Juliusbanner konfisziert.

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