Juridisch
Der Begriff juridisch wird in der deutschen Wissenschaftssprache, insbesondere der Rechtsphilosophen und Ethiker, vom Begriff juristisch unterschieden.
Juristisch bedeutet die Ausbildung und Berufsausübung der Juristen und die Anwendung der Gesetze betreffend. Juridisch hingegen bedeutet die moralisch-sittliche Herleitung des Rechtes und seine Anerkennung und Befolgung durch den Einzelmenschen betreffend. So ist der Gegensatz von Naturrecht und dem sogenannten positiven Recht juridischer Art. Ebenso sind es etliche rechterzeugende Abwägungen der Verfassungsrichter.
Das Wort juristisch betrifft vorzugsweise vorhandenes Recht, während beim Wort juridisch der Bedeutungsschwerpunkt zur Rechtsentstehung und zum noch nicht gefestigten oder wieder in Frage gestellten Recht verschoben ist.
Wenn jemand z. B. im Beisein von Kindern niemals bei Ampel-Rot über die Straße geht, so ist dies mehr eine juridisch-sittliche Entscheidung von ihm und weniger eine juristisch-praktische. Dies liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Person wegen Nichtbeachtung der roten Fußgängerampel juristisch belangt wird, vernachlässigbar gering ist.