Justizverwaltungsakt
Justizverwaltungsakte sind im deutschen Recht bestimmte Anordnungen, Verfügungen oder sonstige Maßnahmen einer Justizbehörde zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege. Vereinfacht gesagt handelt es sich um Verwaltungsakte der Justizbehörden, die jedoch abweichend von § 35 VwVfG nicht auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ergehen. Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist nicht anwendbar (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG), ebenso wenig sind im Streitfall die Verwaltungsgerichte zuständig. Vielmehr besteht eine abdrängende Sonderzuweisung zu den ordentlichen Gerichten (§ 23 EGGVG).
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