Kärntner Wappen
Das Wappen Kärntens ist laut Landesverfassungsgesetz vom 11. Juli 1996, mit dem die Verfassung für das Land Kärnten erlassen wurde (Kärntner Landesverfassung – K-LVG), Artikel 6. (2)
- „[…] das historische Wappen. Der Schild des Landeswappens ist von Gold und Rot gespalten; vorn sind drei schwarze, rotbezungte und gewaffnete Löwen übereinander, hinten ein silberner Balken. Der gekrönte Spangenhelm mit rot-goldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen.“
Moderne Blasonierung:
- „Gespalten von Gold und Rot, vorne pfahlweise drei schreitende rotbezungte und -bewehrte schwarze Löwen, hinten ein silberner Balken. Auf dem gekrönten Spangenhelm mit rot-goldenen Decken zwei goldene Büffelhörner, außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt, an denen rechts je drei herabhängende schwarze, links je drei rote Lindenblätter.“
Das Kärntner Wappen ist nicht, wie die anderen Wappen der alten Kronländer, bekrönt, sondern mit Helm und Helmzier dargestellt. Kärnten ist das einzige Bundesland, das offiziell ein Großes Wappen – Vollwappen, mit Helm, Helmzier und Helmdecken – und ein Kleines Wappen – Schild, als solches auch auf der Landesflagge – führt (Wien führt ebenfalls zwei Varianten).
Führung, Verwendung und Schutz von Wappen und Siegel sind im Gesetz vom 19. Juni 1985 zum Schutz des Kärntner Landeswappens und anderer Hoheitszeichen des Landes Kärnten (Kärntner Wappengesetz, LGBl. 69/1985) geregelt, das auf das etwas liberalere (Bundes-)Wappengesetz 1984 reagiert.