Kölner Rat bis 1796
Die in Urkunden dokumentierte Geschichte des Kölner Stadtrates geht auf den Anfang des 13. Jahrhunderts zurück. So wurde die Bezeichnung Rat erstmals 1216 verwendet und ist für das Jahr 1229 erneut urkundlich belegt. Der bis dahin de facto und in der Folge bis 1396 bestehenden Herrschaft der Kölner patrizischen Geschlechter setzte dann ein auf der Basis einer „Schwureinung“ ausgehandelter Vertrag, der Verbundbrief, ein Ende. Das Vertragswerk, heute als erste Verfassung der Stadt bezeichnet, war die Grundlage für die erste gewählte städtische Vertretung der Bürgerschaft, den Kölner Rat.
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