Kölsch-Konvention
Die Kölsch-Konvention regelt verbindlich, welches Bier sich Kölsch nennen darf und welche Wettbewerbsregeln für die im Kölner Brauerei-Verband organisierten Kölschbrauer gelten. Diese Regeln wurden am 31. Mai bzw. 5. Juni 1985 vom Bundeskartellamt genehmigt und daraufhin im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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