Königliche Hauptstadt Krakau

Königliche Hauptstadt Krakau (polnisch Stołeczne Królewskie Miasto Kraków) ist ein Name von Krakau, der sowohl in feierlichen Dokumenten als auch in der offiziellen Alltagssprache verwendet wird. Der Begriff „Königliche Hauptstadt Krakau“ ist im Statut der Stadt Krakau definiert (§4 Punkt 1), die Symbole der Königlichen Hauptstadt Krakau, d. h. Wappen, Flagge und Siegel, sind ihr zugeordnet.

Sowohl der Sejm der Republik Polen als auch die Regierung der Republik Polen während der Zweiten Republik, auf deren Tradition in der Verfassung der heutigen Dritten Republik Bezug genommen wird, verwendeten in ihren Gesetzen und Verordnungen den Namen „Stołeczne Królewskie Miasto Kraków“ (Königliche Hauptstadt Krakau), und zwar sowohl in den Titeln dieser Rechtsakte als auch in ihrem Inhalt (auch in deren abgekürzter Form: st. król. miasto Kraków, st.kr. miasto Kraków oder stoł. król. miasto Kraków). Einige dieser Rechtsakte sind auch heute noch in Kraft.

Der Titel von Krakau hat sich im Laufe der Geschichte geändert, wobei die Bedeutung immer gleich geblieben ist.

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