Königliche Ordonnanz

Eine königliche Ordonnanz (französisch ordonnance royale bzw. du roi) war ein anfänglich rechtsbewahrender, später gesetzgeberischer Akt der Könige Frankreichs von Philipp IV. (dessen erste entstand 1287) bis zu Ludwig XVI. Die betroffene Zeitspanne umfasste das Spätmittelalter und die beginnende Neuzeit. Frühere Erlasse verkündeten eher öffentliches Recht, sie dienten der Befriedung der Privatkriege der Lehnsherren, während spätere eine Vielzahl von Regelungen des Privatrechtes zum Inhalt hatten. Die Bezeichnung einzelner Abschnitte in den Ordonnanzen war Artikel.

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