Königlich Preußen
Königlich Preußen (polnisch Prusy Królewskie), auch Preußen Königlichen Anteils, oft kurz Polnisch-Preußen oder Polnisch Preußen, wurde ab 1454 ein Gebiet genannt, das den Größtteil der links der Weichsel-Mündung liegenden historischen Landschaft Pommerellen und einige westliche Teile der gegenüberliegenden historischen Landschaft Preußen umfasste.
Königlich Preußen war ein autonomer, vom Deutschordensstaat abgefallener Ständestaat mit eigenem Landtag, der aus dem von den Ständen (Städte und Adel) im Ordensstaat gebildeten Preußischen Bund hervorgegangen war und der sich freiwillig der Person des polnischen Königs als höchster staatlichen Instanz unterstellt hatte. Das Attribut „königlich“ grenzte es vom im Ordensstaat verbliebenen Preußen ab. Dieser restliche Ordensstaat verwandelte sich 1525 in das Herzogtum Preußen und im Jahre 1701 selbst in ein Königreich, als sich in ihm der Brandenburger Kurfürst Friedrich III. zum König Friedrich I. erhob, und wurde der namensgebende Teil des preußischen Staates, in dem es später verkürzt Ostpreußen hieß.
Königlich Preußen war ab 1454 zuerst in einer völkerrechtlich nicht klar definierten Union – in der Geschichtsschreibung häufig als „Personalunion“ bezeichnet –, dann ab 1569 in einer Realunion mit der polnischen Krone verbunden. Bei der ersten Teilung Polens (1772) kam das Königliche Preußen als Provinz Westpreußen zum preußischen Staat.
Chronisten und Kartografen bezeichneten das Gebiet lateinisch als „Prussia Occidentalis“ oder „Prut(h)enia Occidentalis“ und Teile davon auch als „Pom(m)erella“ (wie Abraham Ortelius, der dessen Lage ausdrücklich als „uterque ripis Vistulae“, also „an beiden Ufern der Weichsel“ beschrieb).