Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg
Die Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg zum König Friedrich I. in Preußen fand am 18. Januar 1701 in Form einer Selbstkrönung statt. Möglich war sie dem Kurfürsten als souveräner Herzog in Preußen. Er krönte sich in Königsberg, der Hauptstadt des Herzogtums Preußen, das dadurch zum Königreich Preußen wurde.
Durch die Rangerhöhung gelang es dem Kurfürsten von Brandenburg, die von ihm in Personalunion regierten, weit verstreuten Territorien des entstehenden brandenburg-preußischen Staates mit größerer Autorität nach außen zu vertreten und innerlich zu einen. Der Königstitel bezog sich auf das Herzogtum Preußen, das außerhalb des Heiligen Römischen Reiches lag; im Reich selbst trug der gewählte und gekrönte Nachfolger des regierenden Kaisers, der Rex Romanorum oder der König in Germanien den Königstitel, sowie der König von Böhmen. Es hatte schwieriger diplomatischer Bemühungen Friedrichs III. mit Kaiser Leopold I. bedurft, um vertraglich von ihm die Anerkennung der Königswürde der brandenburgischen Hohenzollern im Reich und international zu erreichen.
Die Entscheidung zugunsten Friedrichs fiel nicht zuletzt vor dem Hintergrund des drohenden Krieges der Häuser Habsburg und Bourbon um das Erbe Spaniens.
Da Preußen 1466 in das polnische Preußen Königlichen Anteils und das spätere Herzogtum geteilt war, hatte sich der Titel nur von Herzog in Preußen zu König in Preußen ändern können. Die Standeserhöhung berührte weder die Bestimmungen im Vertrag von Bromberg noch die rechtliche Stellung des Königs von Polen im Preußen Königlichen Anteils.