Königsteiner Staatsabkommen

Im Staatsabkommen der Länder der Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen (Königsteiner Staatsabkommen) vereinbarten die westdeutschen Länder, die zwei Monate später die Bundesrepublik Deutschland bildeten, sowie West-Berlin am 31. März 1949, bei größeren Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung, deren Zuschussbedarf die finanzielle Leistungskraft eines einzelnen Landes übersteigt, die zur Erfüllung der Forschungsaufgaben erforderlichen Mittel nach den Bestimmungen dieses Abkommens gemeinsam aufzubringen.

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