Körperschaftswald
Bei einem Körperschaftswald handelt es sich um Wald im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald, Gemeindewald oder auch als Interessentenforst bezeichnet), öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Zweckverbänden oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt).
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