Körperspende
Als Körperspende vermacht ein Spender seinen Leichnam einem anatomischen Institut bzw. deren Universität zum Zweck der wissenschaftlichen Obduktion oder Plastination. Motiv einer Körperspende kann sein, die medizinische Forschung oder die wissenschaftliche Ausbildung von Medizinstudenten im Präparierkurs zu fördern oder auch Hinterbliebene finanziell zu entlasten.
Früher übernahmen die Institute die Kosten für die Bestattung ganz oder teilweise. Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes (galt nur für Deutschland) im Januar 2004 muss der Körperspender die Bestattungskosten im Vorfeld selbst regeln, zum Beispiel durch
- eine Sterbegeldversicherung
- Anlage eines Sparbuches zugunsten der Universität oder
- eine testamentarische Nachlassverfügung.
Mit diesem Betrag können die später auftretenden Kosten (Überführung, Einäscherung, Friedhofsgebühren etc.) seitens der Universität abgedeckt werden. Ist die Finanzierung zum Zeitpunkt des Todes nicht gesichert, kann die Universität die Körperspende ablehnen.