Körperstrafe

Die Körperstrafe oder Züchtigung ist eine seitens der jeweils einschlägigen Rechtsordnung gebilligte Strafe, die gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person gerichtet ist. Körperstrafen fügen in beabsichtigter Weise vorübergehende körperliche Schmerzen zu. Nach einem älteren Verständnis von Körperstrafe kann auch ein bleibender körperlicher Schaden zugefügt werden. Körperstrafen erfolgen oft in der Form von Schlägen (Prügelstrafe). Die Schläge können als Stockschläge oder Auspeitschen auf den Rücken, das Gesäß, die Fußsohlen (Bastonade) oder andere Körperteile verabreicht werden. Auch ein Schlag mit der Hand wie eine Ohrfeige kann eine Körperstrafe sein.

Eine absichtliche, aber unrechtmäßige Zufügung von körperlichen Schmerzen unterfällt als Misshandlung dem Begriff der Körperverletzung und/oder Folter. Sie können zusätzlich den Tatbestand der Beleidigung erfüllen.

Der ältere und von der Körperstrafe begrifflich abzugrenzende Ausdruck der Leibesstrafe umfasste vornehmlich das Abschlagen von Gliedmaßen (besonders Händen, Ohren, Nase, siehe Verstümmelung), die Blendung, das Brandmarken, das Abscheren von Haar (bei Frauen) und Bart (bei Männern). Das öffentliche Anprangern (zum Beispiel das öffentliche Schließen in den Block) ist unter den Begriff der Ehrenstrafe zu fassen, da es nicht direkt auf die körperliche Unversehrtheit einwirkt.

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