Körperverletzung (Deutschland)
Die Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung. Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung führender Strafrechtslehrer und Rechtsprechung höchster Gerichte eine tatbestandliche Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent, mutmaßlich oder hypothetisch) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Eine bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gebräuchliche Abkürzung ist KV.
Im deutschen Strafrecht wird die Körperverletzung in § 223 bis § 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie § 340 (Straftaten im Amt) StGB geregelt. Im Zuge der Großen Strafrechtsreform wurden durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) Inhalte und Nummerierungen geändert.