Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig. Sie ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sitz beider Kassen ist Wilhelmshaven. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig. Die KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag auf Basis der von ihnen für das folgende Jahr geschätzten Gewinns aus künstlerischer und/oder publizistischer Arbeit.