k.k. Gendarmerie
Die k.k. Gendarmerie (französisch gens d'armes: „bewaffnete Leute“) wurde als militärisch organisierter Wachkörper per kaiserlicher Verordnung vom 8. Juni 1849 ins Leben gerufen. Mit der Neuordnung des öffentlichen Sicherheitswesens nach der Revolution von 1848 löste die k.k. Gendarmerie eine Vielzahl der auf dem Land in Dörfern und Kleinstädten aktiven Sicherheitsorgane (Büttel, Landdragoner u. a.) ab, einschließlich der gutsherrlichen Patrimonialpolizei.
Mehrmals reorganisiert, war die k.k. Gendarmerie unmittelbarer Vorläufer der Bundesgendarmerie, Vorbild der königlich-ungarischen (k.u.) Gendarmerie (1881) und, gemeinsam mit letzterer, Mutterorganisation des k.u.k. Gendarmeriekorps für Bosnien und die Herzegowina (1879/1908).
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