Kabinett De Geer I

Das Kabinett De Geer I wurde in den Niederlanden am 8. März 1926 von Ministerpräsident Dirk Jan de Geer gebildet und löste das Kabinett Colijn I ab. Dieses Kabinett kann als außerparlamentarische Übergangsregierung charakterisiert werden. Sie entstand nach dem raschen Sturz des Kabinetts Colijn I. Es gab keine direkte Verbindung zu den Parteien und ihr gehörten sowohl Linke als auch Rechte an. Mit Ausnahme von Ministerpräsident De Geer von der Christelijk-Historische Unie (CHU) kamen die Minister hauptsächlich aus der Verwaltung und dem öffentlichen Dienst. Aufgrund seiner wackligen Basis konnte sich das Kabinett nicht mit politisch heiklen Themen befassen, aber es gelang ihm dennoch, einige wichtige Gesetze zu erarbeiten, wie zum Beispiel ein Gesetz über die kommunalen Finanzen, das Finanzbeziehungsgesetz (Financiële-Verhoudingswet). Auch dank des günstigen Wirtschaftsklimas hatte die Regierung kaum Probleme. Es gab sogar Spielraum für einige Steuersenkungen.

Ab dem 1. Juli 1929, zwei Tage vor den Wahlen am 3. Juli 1929, fungierte das Kabinett geschäftsführend. Aus den Wahlen am 3. Juli 1929 gingen die katholische Roomsch-Katholieke Staatspartij (RKSP) (Nachfolgerin des Algemeene Bond van RK-kiesverenigingen (ABRK)) mit 30 der 100 Sitze in der Zweiten Kammer der Generalstaaten, die sozialdemokratischer Sociaal Democratische Arbeiders Partij (SDAP) mit 24 Mandaten, die Anti-Revolutionaire Partij (ARP) mit zwölf Sitzen und CHU mit elf Mandaten hervor. Das Kabinett Ruijs de Beerenbrouck III übernahm am 10. August 1929 die Regierungsgeschäfte.

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