Kabinett Goebbels

Das Kabinett Goebbels wurde von Adolf Hitler in seinem politischen Testament als Nachfolge des Kabinetts Hitler bestimmt. Abgesehen davon, dass Hitler ein solches Recht verfassungsrechtlich nicht zustand, war nach seinem Suizid am 30. April 1945 das Deutsche Reich bereits zu großen Teilen von den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition besetzt, sodass eine politische Wirkung von diesem Kabinett nicht mehr ausgehen konnte. Darüber hinaus beging der von Hitler zum Reichskanzler bestimmte Joseph Goebbels bereits am 1. Mai 1945 ebenfalls Suizid.

Der von Hitler zu seinem Nachfolger als Reichspräsident bestimmte Großadmiral Karl Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai den Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung einer geschäftsführenden Reichsregierung, dem Kabinett Schwerin von Krosigk, das allerdings ebenfalls nur noch wenig politische Macht ausüben konnte.

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