Kabinett Schmidt III

Das dritte Kabinett von Bundeskanzler Helmut Schmidt trat nach der Bundestagswahl 1980 an. Die beiden Koalitionsparteien SPD und FDP regierten seit der Bundestagswahl 1969 zusammen – entfremdeten sich jedoch im Jahr 1982 immer mehr voneinander. Streit gab es über die widersprüchlichen Haltungen in der SPD zum NATO-Doppelbeschluss sowie über wachsende Arbeitslosigkeit und Staatsschulden.

Am 17. September 1982 zerbrach die Koalition. Die FDP-Minister wurden vom Bundespräsidenten aus ihren Ämtern entlassen; als vorübergehende Minderheitsregierung amtierte das Kabinett weiter. Am 1. Oktober 1982 wählten Abgeordnete von CDU, CSU und Teilen der FDP den bisherigen Oppositionsführer Helmut Kohl mit einem konstruktiven Misstrauensvotum zum Bundeskanzler.

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