Kaliwerk Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst
Die beiden stillgelegten Schächte des Kaliwerks Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst (Sachsen-Weimar-Eisenach) liegen unmittelbar westlich von Oldisleben, einem Ortsteil von An der Schmücke im thüringischen Kyffhäuserkreis (vergleiche untenstehenden Lageplan). Sie befinden sich auf dem einstigen Gebiet der „Exklave Oldisleben“.
| Kaliwerk Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst | |||
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| Allgemeine Informationen zum Bergwerk | |||
| Ansicht des Kaliwerkes "Großherzog Wilhelm Ernst" um 1914 | |||
| Andere Namen | Kaliwerk Oldisleben | ||
| Abbautechnik | Kammerbau | ||
| Informationen zum Bergwerksunternehmen | |||
| Betreibende Gesellschaft | Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst | ||
| Beschäftigte | bis 250 | ||
| Betriebsbeginn | 1908 | ||
| Betriebsende | 1920 | ||
| Nachfolgenutzung | keine | ||
| Geförderte Rohstoffe | |||
| Abbau von | Carnallitit und Hartsalz | ||
| Carnallitit und Hartsalz | |||
| Kaliflöz Staßfurt | |||
| Rohstoffgehalt | KCl bis 20 % | ||
| Größte Teufe | 580 m | ||
| Geographische Lage | |||
| Koordinaten | 51° 18′ 43″ N, 11° 8′ 27″ O | ||
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| Standort | Oldisleben | ||
| Gemeinde | An der Schmücke | ||
| Landkreis (NUTS3) | Kyffhäuserkreis | ||
| Land | Freistaat Thüringen | ||
| Staat | Deutschland | ||
| Revier | Südharzrevier | ||
Am 9. Dezember 1905 wurde mit dem Abteufen des Schachtes Großherzog Wilhelm Ernst I (auch als Schacht Möllendorf bezeichnet) begonnen, seine Endteufe mit 595 m erreichte man nach drei Jahren. Die zweite Schachtanlage, Schacht Großherzog Wilhelm Ernst II (auch Schacht Hainthal genannt) liegt ca. 1325 m westlich vom Schacht I. Mit seinem Abteufen begann man erst sieben Jahre später, am 6. November 1912. Seine Endteufe mit 621 m erreichte man Anfang 1914. Die Gewinnung von Carnallitit und Hartsalz erfolgte ab 1908. Die bergmännische Abbaumethode war das Kammerbau-Verfahren. Die Verarbeitung der geförderten Salze erfolgte in der gewerkschaftseigenen Kalifabrik, zu der eine Seilbahn führte. Im Jahre 1922 wurde die Schachtanlage Großherzog Wilhelm Ernst gemäß § 83a der Stilllegungsverordnung stillgelegt (nähere Erläuterungen zu den betreffenden Rechtsvorschriften: siehe unter Abschnitt „Stilllegung des Kaliwerkes“). Beide Schächte wurden im Jahre 1923 mit einem Betondeckel verschlossen.