Kaliwerk Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst
Die beiden stillgelegten Schächte des Kaliwerks Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst (Sachsen-Weimar-Eisenach) liegen unmittelbar westlich von Oldisleben, einem Ortsteil von An der Schmücke im thüringischen Kyffhäuserkreis (vergleiche untenstehenden Lageplan). Sie befinden sich auf dem einstigen Gebiet der „Exklave Oldisleben“.
Kaliwerk Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst | |||
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Allgemeine Informationen zum Bergwerk | |||
Ansicht des Kaliwerkes "Großherzog Wilhelm Ernst" um 1914 | |||
Andere Namen | Kaliwerk Oldisleben | ||
Abbautechnik | Kammerbau | ||
Informationen zum Bergwerksunternehmen | |||
Betreibende Gesellschaft | Gewerkschaft Großherzog Wilhelm Ernst | ||
Beschäftigte | bis 250 | ||
Betriebsbeginn | 1908 | ||
Betriebsende | 1920 | ||
Nachfolgenutzung | keine | ||
Geförderte Rohstoffe | |||
Abbau von | Carnallitit und Hartsalz | ||
Carnallitit und Hartsalz | |||
Kaliflöz Staßfurt | |||
Rohstoffgehalt | KCl bis 20 % | ||
Größte Teufe | 580 m | ||
Geographische Lage | |||
Koordinaten | 51° 18′ 43″ N, 11° 8′ 27″ O | ||
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Standort | Oldisleben | ||
Gemeinde | An der Schmücke | ||
Landkreis (NUTS3) | Kyffhäuserkreis | ||
Land | Freistaat Thüringen | ||
Staat | Deutschland | ||
Revier | Südharzrevier |
Am 9. Dezember 1905 wurde mit dem Abteufen des Schachtes Großherzog Wilhelm Ernst I (auch als Schacht Möllendorf bezeichnet) begonnen, seine Endteufe mit 595 m erreichte man nach drei Jahren. Die zweite Schachtanlage, Schacht Großherzog Wilhelm Ernst II (auch Schacht Hainthal genannt) liegt ca. 1325 m westlich vom Schacht I. Mit seinem Abteufen begann man erst sieben Jahre später, am 6. November 1912. Seine Endteufe mit 621 m erreichte man Anfang 1914. Die Gewinnung von Carnallitit und Hartsalz erfolgte ab 1908. Die bergmännische Abbaumethode war das Kammerbau-Verfahren. Die Verarbeitung der geförderten Salze erfolgte in der gewerkschaftseigenen Kalifabrik, zu der eine Seilbahn führte. Im Jahre 1922 wurde die Schachtanlage Großherzog Wilhelm Ernst gemäß § 83a der Stilllegungsverordnung stillgelegt (nähere Erläuterungen zu den betreffenden Rechtsvorschriften: siehe unter Abschnitt „Stilllegung des Kaliwerkes“). Beide Schächte wurden im Jahre 1923 mit einem Betondeckel verschlossen.