Kanzlerkandidat

Kanzlerkandidat ist die Bezeichnung für die „Spitzenkandidaten“, die in der Bundesrepublik Deutschland traditionell für die aussichtsreichsten Parteien bei einer Bundestagswahl antreten. Die Parteien geben damit zu verstehen, dass ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten im neu konstituierten Deutschen Bundestag zum Bundeskanzler wählen will. Die übrigen Parteien verzichten normalerweise auf die Benennung eines Kanzlerkandidaten. Vor 2002 traten ausschließlich ein Kandidat der Schwesterparteien CDU/CSU und ein Vertreter der SPD unter dieser Bezeichnung gegeneinander an. Zur Bundestagswahl 2002 trat zum ersten und bisher einzigen Mal ein Kanzlerkandidat der FDP an, zur Bundestagswahl 2021 wurde erstmals eine Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen aufgestellt.

Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Dies gilt insbesondere für den Beginn einer neuen Wahlperiode des Bundestages, da zu diesem Zeitpunkt die Amtszeit des bisherigen Bundeskanzlers endet und somit ein neuer Bundeskanzler zu wählen und eine neue Bundesregierung zu bilden ist. Da die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch für die Wahl des Bundeskanzlers ausschlaggebend sind, nominieren die beiden großen Parteien traditionell bereits vor der Bundestagswahl einen Kanzlerkandidaten, um der wahlberechtigten Bevölkerung darzustellen, wer ihrer Meinung nach Bundeskanzler werden sollte.

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