Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsprinzip ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren von (privaten) Individualversicherungen sowie von Sozialversicherungen, die auf Pflichtmitgliedschaft beruhen.

Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient. Der Deckungsgrad gibt darüber Auskunft, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen mit Vermögenswerten gedeckt sind.

Ein alternatives Kalkulations- und Finanzierungsverfahren in Sozialversicherungen ist das Umlageverfahren.

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